| Den Pflegekräften ist es bewusst, dass die zu betreuende Person entweder in fortgeschrittenem Alter, chronisch krank oder Unfallopfer ist und aus diesem Grund besonders aufwändiger und intensiver Pflege bedarf. |
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Die Arbeitsaufgaben der Pflegekräfte umfassen:
Selbständige Führung eines Einzelpersonenhaushaltes wie Kochen, Einkaufen, Einräumen, Putzen, Waschen, Bügeln etc. |
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| Weiterhin gehören tägliche Spaziergänge, erforderliche Gymnastik und/oder liebevolle Freizeitgestaltung zu den Aufgaben der Pflegekraft. Bei bettlägerigen Patienten oder Patienten mit eingeschränkten Bewusstsein (z.B. Wachkoma Patienten) werden alle damit verbundenen Aufgaben von der Pflegekraft übernommen. |
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| Aus rechtlichen Gründen werden die polnischen Pflegekräfte keine rein medizinische Betreuung übernehmen. Jede Betätigung, wie Medikamentenausgabe, Infusionen, Injektionen etc. betreffend, ist ausgeschlossen. |
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| Der Einsatz polnischer Pflegekräfte soll viel mehr als Zusatzleistung und Ergänzung zur ambulanten Pflege gesehen werden. |
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| Auf Grund der rechtlichen Lage und der Intensität des Einsatzes (24 Stunden Bereitschaftsdienst) kann eine und dieselbe Pflegekraft nur für die Dauer zwischen min. 3 und max. 12 Monaten eingesetzt werden. Es ist jedoch kein Problem, eine permanente Pflege mit sich wechselnden Betreuern zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu gewährleisten. |